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Buchführung laufender Geschäftsvorfälle

Als Mitglied des Bundesverbandes selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter (b.b.h.) bieten wir Ihnen die Buchung laufender Geschäftsvorfälle an.

Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle und die laufende Lohnabrechnung gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.